Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Mehrere Geschäftsführer sind jeder allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Die Geschäftsführer sind hinsichtlich eines Anstellungsvertrages, sowie für den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung von Kommanditgesellschaften, ferner für alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft und deren Gesellschaftern, von den Bestimmungen und Beschränkungen des § 181 BGB entbunden.
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger in eigenem Namen und für eigene Rechnung sowie als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung, und zwar Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser. Geschäftszweck des Unternehmens ist weiterhin die gewerbliche Vermittlung von Immobilien zum Kauf oder zur Vermietung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie deren Finanzierung.