| Gegenstand | Betrieb eines Baugeschäftes sowie der Handel mit Baumaterialien aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, und zwar auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |