Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Baugeschäftes sowie der Handel mit Baumaterialien aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, und zwar auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.