Die Gesellschaft haftet nicht für Verbindlichkeiten der Max Huss Dienstleistungen Bauleistungen Bohrtechnik GmbH, Max Huss Tief- und Straßenbau GmbH, Max Huss Anlagenbau GmbH und Max Huss Spezialtiefbau GmbH.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Herstellung von Bauleistungen für den Bereich Straßentiefbau, Kanalbau, Kabel und Kommunikationsbau, Anlagenbau, sowie die Herstellung von steuerbaren Horizontalbohrungen und der damit in Verbindung stehenden Zusatzleistungen, Handel mit Baustoffen und Baugeräten, ferner die Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen soweit sie zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.