| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist gewerblicher Güterkraftverkehr, insbesondere auch Viehtransporte.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, und zwar auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |