Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Übernahme der Geschäftsführung für eine Kommanditgesellschaft, die den Handel mit Kugellagern, Werkzeugen, Industriebedarf und Produkten aller Art im Rahmen behördlicher Erlaubnisse betreibt.