| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so ist jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |