Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Handel mit, die Bearbeitung und die Verarbeitung von Lebensmitteln, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, weiter der Handel mit und die Vermittlung von
Bedarfsartikeln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Beteiligungen an Unternehmen, soweit sie mit dem Gegenstand des Unternehmens vereinbar sind.