Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Bearbeitung und der Handel mit Fleischwaren aller Art und die Beteiligung an ähnlichen Unternehmen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und der Verwaltung.