| Gegenstand | Errichtung und der Betrieb von Tennis- und Freizeitanlagen aller Art. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zu der Durchführung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften, insbesondere zur Übernahme der Geschäftsführung, beteiligen. |