| Gegenstand | a) Die Herstellung und der Vertrieb chemisch-technischer Erzeugnisse sowie die technische Beratung auf diesem Gebiet. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte.
b) Ferner ist die Gesellschaft befugt, die Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften zu übernehmen. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art abschließen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.
c) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Geschäftsunternehmen aller Art zu beteiligen oder solche zu erwerben, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im Bereich der Bundesrepublik und in Berlin (West) zu errichten. |