Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Kopp & Thomas Verlag GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg HRB 703 FL), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 23.07.2020 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Herstellung von Druckerzeugnissen jeglicher Art,
b) Anfertigung und Gestaltung von Reproduktionen, Gebrauchsgraphik aller Art, Werbemitteln und Werbeträgern, elektronische Satzherstellung,
c) der Handel mit und die Vermittlung von den unter a) und b) genannten Erzeugnissen,
d) Tätigkeit einer Werbeagentur,
e) Verlag.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.