| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung
von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit
Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der
Sozialgesetzbücher V, VIII, IX, XI und XII.
Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von einer
Krippe, das Vorhalten einer Pädagogischen Frühförderung, eines Familienunterstützenden
Dienstes, einem ambulanten Pflegedienst, der assistierten Befähigung und Begleitung im eigenen
Wohnraum.
2. Sie ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu
beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts
,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt.
3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen
steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
insbesondere mit dem Lebenshilfe Neumünster e.V. und der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH
verwirklicht. Mit diesen erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungs-
und andere Leistungen ausgetauscht, Personal wechselseitig gestellt wird, sowie durch
Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. |