| Gegenstand | Zweiradhandel, die Pflege von Zweirädern, der Handel mit Zweiradzubehör und alle mit dem Zweiradhandel verbundenen Dienstleistungen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |