Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 13.06.2016 (AZ:91 IN 104/07) nach Verteilung an die Massegläubiger gem. § 211 InsO eingestellt.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.