| Gegenstand | Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Dazu gehört auch die Beteiligung an anderen Unternehmen des Möbelhandels, sowie an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck, sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere, ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |