Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Dazu gehört auch die Beteiligung an anderen Unternehmen des Möbelhandels, sowie an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck, sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere, ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.