| Gegenstand | Planung, Begutachtung, Einrichtung und Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen sowie Planung von Abfallentsorgungsanlagen. Die Gesellschaft ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |