Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung, insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz aller Art, sowie der Ankauf und die Veräußerung von Grundstücken. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme von Aufgaben der Verwaltung fremden Grundbesitzes sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Verwaltung ihres Vermögens alle Maßnahmen zu treffen, die dem Gesellschaftszweck im weitesten Sinne dienlich sind.