| Gegenstand | Förderung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 II der Abgabenordnung, vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zur Erreichung dieses Zwecks errichtet und unterhält die Gesellschaft Beratungsstellen, Dienste, Heime, Begegnungsstätten und andere Einrichtungen, soweit sie zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Gesellschaft verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern das Ziel, Deckungsbeiträge für die entstehenden Kosten zu erwirtschaften. |