Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der SWN Beteiligungen GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 1866 NM) als herrschender Gesellschaft ist am 27.12.2001 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden; ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Unternehmen jeweils am 27.12.2001 zugestimmt. Der mit der SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1866 NM) bestehende Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 18.09.2014 in § 2 (Verlustübernahme) wie folgt angepasst: " Die SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH verpflichtet sich gegenüber der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH zu Verlustübernahme. § 302 AktG findet insgesamt in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung." Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 18.09.2014 zugestimmt.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
019
Text
Die Gesellschaft ist durch Umwandlung des bestehenden Eigenbetriebes "Stadtwerke Neumünster" der Stadt Neumünster in Neumünster auf Grund des Umwandlungsgesetzes durch Umwandlungserklärung der Stadt Neumünster vom 24.06.1993 entstanden.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
022
Text
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2010 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Netze und Netzbetrieb SWN") unter Fortbestand der Gesellschaft als Gesamtheit auf die Neumünster Netz Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 11330 KI) Abspaltung übertragen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.03.2012 nachfolgend bezeichnete Teile ihres Vermögens als Gesamtheit auf die Schleswig-Holstein Netz AG mit Sitz in Quickborn(Amtsgericht Pinneberg HRB 8122 PI) übertragen:
Die Gesellschaft überträgt sämtliche Verträge und Rechtspositionen aus Vertragsangeboten und Vertragsverhandlungen mit allen Rechten und Pflichten sowie Ansprüchen und Verbindlichkeiten, die dem zwischen SWN als Treuhänderin und SH Netz als Treugeberin geschlossenen und dem Spaltungs- und Übernahmevertrag als Anlage 4.1.1. beigefügten Treuhandvertrag vom 26. Juli 2010 (UR.-Nr. 259/2010 des Notars Dirk Schormann in Bönningstedt) unterfallen. Eine aktualisierte Liste der vom Treuhandvertrag erfassten Verträge ist, aufgegliedert nach ihrer Art und unter Angabe der derzeitigen Anzahl der jeweiligen Vertragsarten, in Anlage 4.1.2. zu dem Spaltungs- und Übernahmevertrag aufgeführt.
Die dem Treuhandvertrag vom 26. Juli 2010 (Anlage 4.1.1.) unterfallenden Verträge und Rechtspositionen aus Vertragsangeboten und Vertragsverhandlungen mit allen Rechten und Pflichten sowie Ansprüchen und Verbindlichkeiten (einschließlich der Surrogate veräußerter oder aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehender Rechtspositionen) gehören unabhängig davon zum auszugliedernden Vermögen, ob sie bereits vor dem Abschluss dieses Treuhandvertrages bestanden haben oder erst nach Abschluss dieses Treuhandvertrages oder nach Abschluss der Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und bis zum Vollzugsdatum (§ 7(1)) abgeschlossen worden bzw. entstanden sind, und werden daher übertragen. Soweit solche Rechtspositionen bis zum Vollzugsdatum veräußert worden sind oder zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen, werden sie nicht auf SH Netz übertragen; an ihre Stelle treten die zum Vollzugsdatum noch vorhandenen Surrogate.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist im Hinblick auf Geschäfte mit der SWN Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH, der SWN Verkehr GmbH, der SWN Entsorgung GmbH, der SWN Bäder und Freizeit GmbH und der SWN Wärme GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
1. Erzeugung von Energie, Wärme und Kälte, Förderung und Aufbereitung von Wasser und Versorgung und Handel mit Energie, Preisbestandteilen von Energie, Wasser, Kälte und Wärme und additiven Energien sowie die Nutzbarmachung regenerativer Energiequellen,
2. Entsorgung und Verwertung von Abfällen durch Errichtung und Betrieb eigener oder fremder Abfallentsorgungsanlagen nebst dazugehöriger Einrichtungen zur Abfallverwertung und zum Transport von Abfällen und dergleichen sowie die Entsorgung und Verwertung von anderen entsorgungsbedürftigen Stoffen,
3. Entsorgung und Aufbereitung von Abwasser durch Errichtung und Betrieb dazugehöriger eigener oder fremder Anlagen,
4. Versorgung mit Telekommunikations-, Datentransport- und Datenverarbeitungsleistungen,
5. Übernahme unterstützender Funktionen für Kommunen oder im Eigentum von Kommunen stehende Gesellschaften,
6. allgemeine mit dem Geschäftsgegenstand zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, technische und kaufmännische Dienstleistungen sowie das zentrale Beschaffungswesen,
7. alle zu den Unternehmensgegenständen zu 1. bis 6. gehörenden und ähnlichen Geschäfte.