| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsmacht kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer erteilt werden; in diesem Fall darf der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |