| Gegenstand | Das Unternehmen ist Betreiber von Fahrschulen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen
Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende
Gesellschafterin sowie andere Unternehmen und Institutionen zu gründen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. |