Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verlegung von Bodenbelägen und den damit zusammenhängenden Arbeiten.
Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, erwerben, vertreten und sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.