| Gegenstand | Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der Lockfeldt & Röhl Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, einschließlich der Treuhandtätigkeit, sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nummer 1 Steuerberatungsgesetz, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |