| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.03.1994 mit der Firma Carl Zeiss (Amtsgericht Heidenheim an der Brenz, HRA 206-A), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Der mit der Carl Zeiss AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 02.09.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 08.10.2013 zugestimmt. |
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