Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Übernahme von Beteiligungen, Übernahme der persönlichen Haftung und Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen.