| Gegenstand | Produktion, der Handel und der Vertrieb von Spezialbaustoffen für den Marinebereich, ausgenommen erlaubnispflichtige.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |