Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich des Einzel-/Großhandels mit Textilien, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei solchen Gesellschaften, die den Groß- und Einzelhandel mit Textilien aller Art betreffen. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Maßnahmen und Handlungen vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.