| Gegenstand | Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich des Einzel-/Großhandels mit Textilien, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei solchen Gesellschaften, die den Groß- und Einzelhandel mit Textilien aller Art betreffen. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Maßnahmen und Handlungen vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |