| Gegenstand | Verwertung von Bioabfällen und anderen biogenen Stoffen und die Vermarktung von daraus hergestellten Produkten sowie die Durchführung von Entsorgungs- Engergiegewinnungs- und Umweltdienstleistungen, die einen Bezug zu den vorgenannten Tätigkeiten aufweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmensgegenstand auch namens und im Auftrag für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann sich zur Erstellung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, sofern und soweit dies kommunalrechtlich zulässig oder durch zwingende gesetzliche Vorschriften bedingt ist |