Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwertung von Bioabfällen und anderen biogenen Stoffen und die Vermarktung von daraus hergestellten Produkten sowie die Durchführung von Entsorgungs- Engergiegewinnungs- und Umweltdienstleistungen, die einen Bezug zu den vorgenannten Tätigkeiten aufweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmensgegenstand auch namens und im Auftrag für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann sich zur Erstellung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, sofern und soweit dies kommunalrechtlich zulässig oder durch zwingende gesetzliche Vorschriften bedingt ist