| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der bzw. die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit der Rechtsverkehr mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG betroffen ist. |