Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Vermittlung von Geschäften jeder Art - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte - insbesondere die Vermittlung von Werbeaufträgen, sowie der Handel mit Waren jeder Art, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.