Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TOPP Holding AG (Amtsgericht Hamburg, HRB 117064), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 19.11.2014 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Konsumgütern und anderen Waren jeder Art, insbesondere von Lederwaren, Schuhen, Brillen, Uhren und sonstigen Accessoires, ferner die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art, soweit dafür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist