Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen im elektrotechnischen Bereich und im begleitenden Tiefbau. Tätigkeiten i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, übt die Gesellschaft nicht aus.