| Gegenstand | Geschäftsführung und Vertretung von Gewerbebetrieben, deren Gegenstand der An- und Verkauf von Großobjekten ist, insbesondere von Grundstücken, deren Verwertung und Vermarktung durch Bebauung und Vermietung, mit Ausnahme von Geschäften nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen
Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |