Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
1. Erbringen von Recherchedienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
2. Innerhalb der vorstehenden Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszwecke unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.