Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art, die Übernahme der Geschäftsführung und die Übernahme der unbeschränkten Haftung, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art als Treuhänder sowie die treuhänderische Übernahme von Rechten, Vermögensgegenständen aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Desweiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG.