| Gegenstand | die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art, die Übernahme der Geschäftsführung und die Übernahme der unbeschränkten Haftung, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art als Treuhänder sowie die treuhänderische Übernahme von Rechten, Vermögensgegenständen aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Desweiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. |