Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, sowie Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie alle Geschäfte, welche unmittelbar oder mittelbar dem Geschäftszweck zu dienen geeignet sind und keine Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung voraussetzen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, namentlich die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Personengesellschaft übernehmen.