| Gegenstand | An- und Verkauf, sowie Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie alle Geschäfte, welche unmittelbar oder mittelbar dem Geschäftszweck zu dienen geeignet sind und keine Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung voraussetzen.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, namentlich die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Personengesellschaft übernehmen. |