| Gegenstand | Handel mit Artikeln, Zubehör, Kleidung, Ausrüstung, Geräten oder artgleichen Gegenständen aus den Bereichen Sport und Fitness. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |