| Gegenstand | 1. Zwecke der Gesellschaft sind
a) die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 Abs. 2 der Abgabenordnung,
b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke und
e) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Erbringung von Service- und Verwaltungsleistungen aller Art für gemeinnützige Einrichtungen im Verbund des AWO Landesverband Schleswig- Holstein e.V. und dessen gemeinnützige Tochtergesellschaften und Gliederungen (Kreisverbände, Orts-vereine und Stadtverbände), insbesondere im Bereich infrastruktureller Dienstleistungen.
Hierzu zählt die Erbringung von Catering, Hauswirtschafts- und Service-diensten, Gebäude- und Unterhaltsreinigung, technischen und kaufmännischen Gebäudediensten, Sicherheitsdiensten, Beratung, Schulung und Training, Verwaltungsdienstleistungen sowie weiteren Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben.
Fachlich orientiert sich die Gesellschaft an den Leitsätzen bzw. dem Leitbild des Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V. und ist damit an den Bedürfnissen des Menschen ausgerichtet.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt (im In- und Ausland) Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. |