| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind, vertreten die Gesellschaft allein.
Geschäftsführer, die nicht zugleich Gesellschafter sind, vertreten die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |