Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 16.08.2006 mit der Stadt Norderstedt - Stadtwerke-, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 30.08.2006 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zweite Alternative kann erteilt werden.
Nachhaltiger Betrieb der im Stadtpark in Norderstedt erstellten Anlagen, insbesondere das Park- und Grünflächenmanagement sowie Veranstaltungsmanagement einschließlich der Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen der Stadt Norderstedt.