| Gegenstand | Beteiligung an anderen Unternehmen und das Verwalten von Vermögen, insbesondere die Finanzierung der Unternehmen, an denen Beteiligungen gehalten werden.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtig, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen sowie solche Unternehmensbeteiligungen zu erwerben und zu veräußern, Unternehmen zu gründen und für eigene oder fremde Rechnung zu führen. Die Gesellschaft ist außerdem ermächtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in andere Unternehmen auszugliedern oder anderen Unternehmen zu überlassen. |