| Gegenstand | Handel mit Schnittblumen, Topfpflanzen, Schnittgrün, Tannengrün, Schnittgehölzen und Floristikbedarf jeglicher Art sowie deren Im- und Export, soweit nicht genehmigungspflichtig.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, sie erwerben oder als persönlich haftende Gesellschafterin geschäftsführend tätig sein sowie Zweigniederlassung errichten. |