| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft allein.
Der erste Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weitere Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |