| Gegenstand | Die Durchführung von Arbeiten jeglicher Art in den Bereichen Wärmeschutz-, Kälteschutz-, Schallschutz- und Brandschutzisolierung - auch soweit sie genehmigungspflichtig sind -,ferner die Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. |