Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art, deren Im- und Export, das Betreiben von Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge sowie der Handel mit Kraftfahrzeugersatzteilen und - Zubehörteilen und verwandten Artikeln.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten.