Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Herstellung von Maschinen und Apparaten, das Halten und die Verwaltung von Gesellschaften und von Beteiligungen an Gesellschaften, der Erwerb und die Verpachtung von Investitionsgütern an Beteiligungsgesellschaften, die Finanzierung von Beteiligungsgesellschaften sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen an Beteiligungsgesellschaften