| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten bzw. Verkauf von Beteiligungen, Vermögensanlagen und Immobilien aller Art; zudem die Gründung, Führung, Entwicklung und Veräußerung von Unternehmen nebst Abschluss von Unternehmensverträgen, weiter die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei bzw. von Personenhandelsgesellschaften sowie die Übernahme von Aufsichtsrats- und/oder Beiratsmandaten bei bzw. von Gesellschaften und Institutionen jeder Art. Die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte ist ausgeschlossen. |