Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten bzw. Verkauf von Beteiligungen, Vermögensanlagen und Immobilien aller Art; zudem die Gründung, Führung, Entwicklung und Veräußerung von Unternehmen nebst Abschluss von Unternehmensverträgen, weiter die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei bzw. von Personenhandelsgesellschaften sowie die Übernahme von Aufsichtsrats- und/oder Beiratsmandaten bei bzw. von Gesellschaften und Institutionen jeder Art. Die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte ist ausgeschlossen.