| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können durch Beschluß der Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |