Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreie t werden.
Gegenstand
Der Vertrieb von Telekommunikationsartikeln und Telefonnetzanschlüssen sowie die Errichtung und Wartung von elektrotechnischen Anlagen, Kommunikationseinrichtungen, EDV-Netzwerke sowie ähnliche und damit zusammenhängenden Tätigkeiten.