| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie entweder durch einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer oder durch zwei weitere Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen weiteren Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |